Da ich vorhin schon gelesen habe, das es Auseinandersetzungen gibt beim Thema "Impressum" möchte ich hier mal klar machen, ob man es braucht oder nicht und was das überhaupt ist.
Was ist ein Impressum?:
Ein Impressum gibt Informationen über denn Seitenbetreiber einer Seite im Internet.
Diese dient um zu wissen mit wem man es zu tun hat und Notfalls vor Gericht gehen zu können bei "Internetrecht" verstößen.
Begriffserklärung:
Der Begriff „Impressum“ stammt ursprünglich aus dem Presserecht, hat sich aber auch für Webseiten eingebürgert, die nicht dem Bereich der Presse zuzuordnen sind, etwa für Online-Shops, Unternehmenswebseiten oder halbprivate Webseiten.
Benötigt man ein Impressum, wenn ja wo?:
ZitatAlles anzeigenGrundsätzlich benötigen nach § 5 Telemediengesetz (TMG) "geschäftsmäßige Online-Dienste" ein Impressum. Das TMG stellt also darauf ab, ob die Inahlte, Waren oder Leistungen auf der Website üblicherweise gegen Entgelt angeboten werden. Dies betrifft also zunächst einmal sämtliche Seitenbetreiber, die Waren (Online-Shops) oder Dienstleistungen (Web-Hoster, Softwarevermietung) anbieten. Die Vorschrift des § 55 Rundfunkstaatsvertrages (RstV) stellt für die Impressumspflicht hingegen auf die Inhalte der Website ab. Danach benötigt ein Impressum, wer (regelmäßig) journalistisch-redaktionell gestaltete Inhalte online stellt, die zur Meinungsbildung beitragen können. Was dies in der Praxis bedeutet, ist hingegen schwer zu sagen. Sind beispielsweise Blogger Anbieter regelmäßiger journalistischer Inhalte? Wenn ja, trifft dies für alle Blogger zu oder nur für die Guten? Was ist mit den so genannten Katzencontent-Seiten? Und wer beurteilt, ob Inhalte belanglos sind oder die Grenze zum journalistisch „wertvollen“ Inhalt erreicht ist? All diese Fragen sind momentan gerichtlich nicht oder nicht abschließend geklärt.
Grundsätzlich ist ein Impressum also jedem Seitenbetreiber zu empfehlen, der seine Website nicht zu rein privaten Zwecken betreibt.
Rein private Webseiten sind zunächst von der Impressumspflicht ausgenommen. § 5 TMG spricht von geschäftsmäßigen Online-Diensten, die ein Impressum benötigen. Auch § 55 RStV geht davon aus, dass bei Webseiten, die ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, kein Impressum notwendig ist. Hier gibt es aber zwei Punkte zu beachten:
Zum einen ist die Rechtsprechung sehr streng bei der Einordnung einer Website in Bezug auf unternehmerisches bzw. geschäftsmäßiges Handeln. Schon ein Werbebanner oder die Teilnahme an einem Affiliat-Programm kann dazu führen, dass eine Website nicht mehr als rein privat gilt. Wer also Werbebanner oder Partnerprogramme auf seiner Seite laufen lässt, sollte ein Impressum aufnehmen. Dies gilt auch, wenn mit der Werbung keine oder minimale Umsätze generiert werden.
Rechtlich noch nicht geklärt ist auch der Bereich der journalistischen oder redaktionellen Inhalte. Auch Blogger und Forenbetreiber sollten deshalb über ein Impressum verfügen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass von der Impressumspflicht wohl nur Seiten ausgenommen sind, die sich tatsächlich auf rein private und familiäre Inhalte beschränken (mein Kind, meine Katze, mein Haus). Alle anderen Seitenbetreiber sollten, um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, über ein Impressum verfügen.
Wo muss das Impressum zu finden sein?:
Das Impressum muss leicht zu finden und erkennbar auf der Seite plaziert sein, daher möglichst in der Navigation.
Was von jeder Seite zu erreichen ist.
(Quelle: http://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/209.html )
Mit freundlichem Grüßen,
Alex