Guten Tag erstmal,
Ich weiß jetzt schon dass ich mit starken Gegenwind rechnen muss, aber versuche es trotzdem mal. Nachdem man in letzter Zeit oft den Beitrag über die Impressumspflicht verlinkt gesehen hat, habe ich besonders diesbezüglich einige Fragen. Meine Quellen werde ich wahrscheinlich unten nennen, damit eventuell falsche Informationen (aus den Quellen) aufgedeckt werden könnten
1. Frage: Wo steht die genaue Definition von "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar"?
Ständig verfügbar sollte wohl einfach, durchgehend verfügbar, also verlinkt auf der Seite für die es steht.
Die Frage die sich mir stellt ist, wo steht genau die Definition von virtualmarc mit ("Das Impressum darf nicht versteckt sein und muss mit max 2 Klicks von jeder Seite aus erreichbar sein"), denn es sagt zwar jeder, aber in den jeweiligen Gesetzbüchern und Verträgen habe ich bisher nichts gefunden, vielleicht könnt ihr mir helfen.
2. Frage: Was bedeutet persönlich, bzw. familiär im RStV §55?
Das Telemediengesetz gilt ja nur für geschäftliche Telemedien (laut meiner Quelle), dementsprechend würde dies in der Regel nicht greifen, wenn es sich um private Seiten handelt, dementsprechend muss man sich an RStV §55 halten. Hier ist die Rede von Telemedien die nicht ausschließlich persönlich oder familiär gehalten werden. Demnach würde eine Seite die nichts kommerzielles anbieten, was ansonsten nur durch Entgelt verfügbar wäre, ja persönlich. Von Zugriffsschutz habe ich bisher auch leider nichts gefunden.
Ich denke mal das es bei dem Beitrag von virtualmarc um die Regeln dieses Forums ging, trotzdem wäre ich erfreut wenn mir jemand eventuell juristisch korrekte Quellen zeigen könnte, da die bisherigen Quellen doch sehr undurchsichtig sind.
Hier noch einmal kurz meine Quellen:
- http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html
- http://www.lmk-online.de/servi…dfunkstaatsvertrag/#c2343
Mit freundlichen Grüßen
Gawain