Impressumpflicht? Definitionslücken ?!?

  • Guten Tag erstmal,
    Ich weiß jetzt schon dass ich mit starken Gegenwind rechnen muss, aber versuche es trotzdem mal. Nachdem man in letzter Zeit oft den Beitrag über die Impressumspflicht verlinkt gesehen hat, habe ich besonders diesbezüglich einige Fragen. Meine Quellen werde ich wahrscheinlich unten nennen, damit eventuell falsche Informationen (aus den Quellen) aufgedeckt werden könnten ^^


    1. Frage: Wo steht die genaue Definition von "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar"?


    Ständig verfügbar sollte wohl einfach, durchgehend verfügbar, also verlinkt auf der Seite für die es steht.
    Die Frage die sich mir stellt ist, wo steht genau die Definition von virtualmarc mit ("Das Impressum darf nicht versteckt sein und muss mit max 2 Klicks von jeder Seite aus erreichbar sein"), denn es sagt zwar jeder, aber in den jeweiligen Gesetzbüchern und Verträgen habe ich bisher nichts gefunden, vielleicht könnt ihr mir helfen.


    2. Frage: Was bedeutet persönlich, bzw. familiär im RStV §55?


    Das Telemediengesetz gilt ja nur für geschäftliche Telemedien (laut meiner Quelle), dementsprechend würde dies in der Regel nicht greifen, wenn es sich um private Seiten handelt, dementsprechend muss man sich an RStV §55 halten. Hier ist die Rede von Telemedien die nicht ausschließlich persönlich oder familiär gehalten werden. Demnach würde eine Seite die nichts kommerzielles anbieten, was ansonsten nur durch Entgelt verfügbar wäre, ja persönlich. Von Zugriffsschutz habe ich bisher auch leider nichts gefunden.


    Ich denke mal das es bei dem Beitrag von virtualmarc um die Regeln dieses Forums ging, trotzdem wäre ich erfreut wenn mir jemand eventuell juristisch korrekte Quellen zeigen könnte, da die bisherigen Quellen doch sehr undurchsichtig sind.


    Hier noch einmal kurz meine Quellen:
    - http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html
    - http://www.lmk-online.de/servi…dfunkstaatsvertrag/#c2343


    Mit freundlichen Grüßen
    Gawain

  • Frage 1 wird auf den von dir verlinkten Seiten beantwortet:


    Zitat

    (1) [...] unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten


    Unmittelbar erreichbar heist hier soviel wie "nicht versteckt" und bedueutet nicht mehr wie zwei Klicks. Man sollte auch bedenken das Screenreader eingesetzt werden um sich auf Seiten zurecht zu finden. Versteckte Links finden diese nicht.


    Frage 2 ist auch recht einfach beantwortet. Dafür muss man sich nur mal die definition von persönlich und familiär heranziehen. Wenn ich Kontrolle darauf habe wer meine Seite sieht und wer nicht, ist das schon als familiär und oder persönlich abgetan. Kontrolle habe ich nicht nur durch das setzen eines Logins sondern z.B. auch durch filtern von IP Adressen. Sobald ich jemand anderem (der Masse) informationen zur Verfügung stelle (egal welcher Art) ist es nicht mehr persönlich. Persönlich wäre z.B. ein Intranet auf das nur bestimmte Personen(-gruppen) Zugriff haben.


    Wichtig auch das hier:


    Zitat

    Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene [...]


    Das "in der Regel" schließt aus das es sich hierbei nur um Angebote handelt die man gegen Geld bekommt. Geschäftsmäßig heist auch nicht zwangsläufig das es sich um ein Geschäft (gegen Entgeld) handelt.


    Sollte eigentlich alles geklärt sein aber dir wird hier niemand eine zu 100% rechtssichere Auskunft geben können. Dazu solltest du einen Anwalt befragen.
    Ich kann mir ja mal die Tage die Mühe machen zu diesem Thema ein offizielles Schriftstück eines Anwaltes zu besorgen. Mach ich halt die Arbeit obwohl du da die "bedenken" hast und das dein Job wäre wenn du dir unsicher bist.


    ---------------------------------------


    Mal komplett davon abgesehen:
    Das ganze hier in Frage zu stellen finde ich nicht gut. Es gehört zu den Regeln des Forums ein gültiges Impressum zu haben. Und diese Regeln hast du bei der Anmeldung akzeptiert. Wenn der 14 Jährige Lars keine Lust hat das die Adresse von Mami und Papi im Internet stehen sollte er sich zwei mal überlegen was er im Internet machen will. Bei mir ist es auch Vorraussetzung das man ein gültiges Impressum hat bevor ich loslege mit meiner Arbeit. Völlig losgelöst von den Gesetzten. Wer das nicht will soll sich jemand anderen suchen. Aber auch da wird es schwer. In allen anderen Foren wird das genau so gehandhabt. Das wird sich ja nicht einfach so ausgedacht.

    "I tell computers to do things. Sometimes they listen."


    Chris Kragt | kragt itservices | Informatikkaufmann

    Web: www.kragt.io | Mail: hi [at] kragt.io

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  • Könntest du trotzdem einen Link oder ähnliches geben, wo "2 Klicks" definiert sind, da nicht versteckt kann ja auch 3 Klicks bedeuten. Da es für euch wohl trivial erscheint aber genau belegen tut es irgendwie keiner.
    Trotzdem schon einmal danke für deinen Erklärungsversuch.

  • Zwei Sekunden mit Bing gesucht:


    Zitat

    Das Gesetz spricht davon, dass die Angaben „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ zu halten sind. Um Sicher zu gehen, sollten die Angaben deshalb in einem eigenen Menüpunkt in der Navigation, der von jeder Unterseite aus zu erreichen ist, eingebunden werden. Der Menüpunkt sollte mit „Impressum“ oder „Anbieterkennzeichnung“ benannt werden.


    Quelle: http://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/209.html

    "I tell computers to do things. Sometimes they listen."


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