Entschuldigung das ich das nicht gleich gesagt hab, ich dachte das wäre ersichtlich.
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Impressumspflicht gibt es in allen Mitgliedstaaten der EU. Die Schweiz gehört nicht dazu.
Aber wenn das Angebot zum größtem Teil an deutsche Benutzer gerichtet ist, muss auch ein Impressum eingefügt werden.
In der Schweiz gibt es eigene Rechte, wie man den Anbieter kenntlich machen muss.
Sollte kein Impressum vorhanden sein und irgend ein Anwalt langeweile haben, kann er sowohl beim Serverprovider als auch beim Domainprovider die Daten abfragen, sollte dabei heraus kommen, dass Fake Daten verwendet wurden oder der Inahber doch in Deutschland wohnt oder ein Treuhandservice oder eine Postbox Firma benutzt worden sei, kann es richtig teuer werden.
Ein fehlendes Impressum kann bis zu 50000€ kosten.Ich würd dir lieber empfehlen ein Impressum rein zu setzen, auch wenn man vll. im Ausland wohnt wo es nicht unbedingt notwendig ist.
Die Rechtslage in nicht EU Staaten ist nicht gerade genau.Ich kenne einige die auf einmal ne Unterlassungserklärung mit Rechnung bekommen haben, weil das Impressum fehlte.
Edit:
Lese gerade, in der Schweiz gibt es auch eine Impressumspflicht, dort ist allerdings die Telefonnummer nicht optional und die Daten müssen zu einer reellen Person gehören!
Es heißt dort nur anders. -
Zitat
Die Schweiz zählt nicht zu den Mitgliedstaaten der EU. Für Angebote, die auf Käufer in Deutschland oder Österreich abzielen, ist eine eventuelle Impressumspflicht nach deren Vorschriften zu prüfen. Umgekehrt kann das Schweizer Recht auf Medien angewendet werden, welche in der Schweiz verbreitet oder zugänglich gemacht werden.
Jede Publikation, welche sich an eine Vielzahl von Personen richtet, unterliegt der Impressumspflicht von Art. 322 StGB. Im Impressum muss der Sitz des Medienunternehmens, namhafte Beteiligungen an anderen Unternehmungen sowie der verantwortlichen Redaktor angegeben werden.Edit: Oder siehe oben
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Wie meinst du das mit dem Treuhandservice?
Von Deutschland in die Schweiz oder von der Schweiz eine Deutsche Domain?
Ich versuche den Owner zu übereden.
Die Antwort noch und dann aber zurück zum eigentlichen Thema.Edit.
Das hab ich auch in Wikipedia gelesen aber es gibt keinen Verweis zur Rechtslage in der Schweiz -.- -
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Heißt das dann das er auf Anfrage die Daten geben muss oder ein Impressum vorhanden sein sollte?
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Man sollte eig. immer ein Impressum haben, sonst kanns schon mal öfters vorkommen, dass Nachforschungen angestellt werden und wenn sich mal Gesetze ändern oder man was falsch interpretiert hat gibts nen großes Problem. bis 2006 galt die Impressumspflicht in Deutschland auch nur für Unternehmen, danach für alle Seiten.
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Ok danke für die Antworten.
Wenn mir einer Joonla und das Template einrichtet und mir sagt wie ich es "umcode"/umbenenne kann ich das auch selber machen.
Wäre toll wenn sich einer per pn meldet. -
So ich bin fündig geworden. Thema kann geschlossen werden.
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