Das TMG kann sehr breit interpretiert werden, am Ende bleibt jedoch alles wie im TDG.
Verdienst du Geld mit deiner seite oder hast du die Möglichkeit dazu : Impressumspflicht !
Verdienst du kein Geld, und kannst nachweisen dass, die Seite auch nicht zu diesem Zwecke erstellt wurde : Keine Impressumspflicht !
Das ist genau die falsche Interpretation. Es gibt nur eine Ausnahme und die werden als private Webseiten bezeichnet. Die Voraussetzung dafür ist ein kompletter Passwortschutz über die gesamte Webseite ohne öffentliche Registrierung und mit nur einem sehr kleinen Nutzerkreis.
Deine Interpretation gehört zur alten Impressumspflicht bis 2008, da wird dir jeder Anwalt bestätigen dass das so nicht stimmt.
Aber zu dem ganzen gibts hier auch einen Thread der noch einige Informationen dazu bietet: Impressumspflicht nach § 5 TMG / § 55 RStV